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Anfrage: Gilt das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz auch für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz?

Geschäftsnummer:

03.1131

Eingereicht von:

Banga Boris

Einreichungsdatum:

03.10.2003

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Schlagwörter:

Ausbildung; Kantonen; Bevölkerungsschutz; Bereich; Bundes; Regierungskonferenz; Kurse; Regierungskonferenzen; Kompetenz; Angeboten; Absprache; Gesetzlichen; Bundesrat; Wird; Produziert; Beantwortung; Angebot; Vorbeizielendes; Bedürfnissen; Festgestellt; Werden; Richtig; Sichergestellt; Hätte; Erfolgen; KKJPD; Machen; Bedürfnisabklärung; Angeregt; Fragen:

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Eingereichter Text

Ich habe festgestellt, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) die ab 1. Januar 2004 geltenden gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz,

BZG, vom 4. Oktober 2002) im Bereich Ausbildung nicht beachtet. So werden im Ausbildungsangebot 2004 (www.bevoelkerungsschutz.ch) Kurse für das System Bevölkerungsschutz angeboten, die neu nicht mehr in die Kompetenz des Bundes fallen. Zudem bietet das Babs diese Kurse den Kantonen und Gemeinden kostenlos an, was ebenfalls nicht den neuen Normen entspricht. Dazu kommt, dass das ganze Kursprogramm für den Bereich Bevölkerungsschutz ohne jegliche Absprache mit den Kantonen bzw. den zuständigen Regierungskonferenzen erstellt wurde.

Ich stelle konsterniert fest, dass sich das Babs im Bereich Ausbildung mit der vom Souverän beschlossenen Kompetenzverschiebung schwer tut oder gar foutiert. Denn heute hat der Bund in diesem Bereich primär die Funktion des Controllings wahrzunehmen. Offenbar verfügt diese Stelle immer noch über zu grosse Kredite!

Nicht unerwähnt bleibe, dass die Regierungskonferenz für die Koordination des Feuerwehrwesens (RKKF) bereits im Herbst 2002 dem Babs vorschlug, die Ausbildung nach neuem Recht gemeinsam zu planen. Insbesondere wurde angeregt, zuerst eine Bedürfnisabklärung bei den Kantonen zu machen, welche via Babs über die zuständigen Regierungskonferenzen (KKJPD, SDK, MZDK und RKKF) zu erfolgen hätte. Damit sollte auch sichergestellt werden, dass kein an den Bedürfnissen vorbeizielendes Angebot produziert wird.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es richtig, dass das Babs, entgegen dem Leitbild und unter Missachtung des BZG, alle Kurse im Bereich Bevölkerungsschutz gratis (inklusive Unterkunft und Verpflegung) anbietet?

2. Warum werden diese Kurse ohne Absprache mit den Kantonen und Regierungskonferenzen angeboten, obwohl die Ausbildungsverantwortung klar bei den Kantonen liegt (cf. Art. 6, 9 und 10 BZG)?

3. Ab welchem Zeitpunkt gedenkt das Babs die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten?

4. Lassen die erwähnten Auswüchse im Ausbildungsbereich nicht auf ein immenses Sparpotenzial beim Babs schliessen?

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Weitere Informationen


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